Rettet das Heiligen-Geist-Hospital als SeniorInneneinrichtung

Positionen:

Das behauptet die Verwaltung:

Der Hauptanspruch der städtischen SeniorInneneinrichtungen, eine qualitativ hochwertige Unterbringung und Pflege, die sich an den zukünftigen Bedarfen, Standards und Entwicklungen orientiert, ist am Standort HGH perspektivisch auf Dauer nicht mehr darstellbar. (VO/2022/11544)

Das ist hierzu unsere Position:

Gegenwärtig sind die meisten Bewohner sehr zufrieden mit Unterbringung und Pflege. Die BewohnerInnen leben gerne im HGH, der Medizinische Dienst der Krankenkassen vergibt für die Einrichtung regelmäßig Bestnoten. Mit fortlaufenden Investitionen in behutsame Weiterentwicklung kann dies auch künftig gewährleistet werden.

Das behauptet die Verwaltung:

Nach intensiven Beratungen und Prüfungen<…>, sind sich die Beteiligten, u.a. die Feuerwehr, die städtische Bauordnung, die SIE und die Stiftungsverwaltung, darüber einig, dass der Betrieb nach aktuellen Planungen zum 30.09.2023 eingestellt werden soll. (VO/2022/11544)

Das ist hierzu unsere Position:

Trifft das wirklich zu? Die städtischen Bereiche und auch die Stiftungsverwaltung unterliegen den Weisungen des Bürgermeisters.

Hat die Stiftungsverwaltung aus eigener Überzeugung zugestimmt? Eine Schließung hat erhebliche finanzielle Beeinträchtigungen der Stiftung zur Folge

Das behauptet die Verwaltung:

Die Ergebnisse der <…> Untersuchungen des historischen Bestandsgebäudes <…> ergaben einen grob abgeschätzten, erheblichen Instandsetzungsbedarf, welcher nach aktuellem Planungsstand notwendige Finanzmittel i.H. von ca. 30 Mio. € erforderlich machen würde. (VO/2022/11544)

Das ist hierzu unsere Position:

Diese Aussage bedeutet nicht, dass die gesamte Summe auf einen Schlag erbracht werden muss.

Und die Aussage bedeutet nicht, dass die gesamte Summe von der Stadt/der HGH-Stiftung aufgebracht werden muss. Mögliche Zuschüsse anderer gemeinnütziger Stiftungen oder der öffentlichen Hand (Weltkulturerbe!) sowie Spendenaktionen sind nicht berücksichtigt worden.

Nach unseren Informationen ist eine belastbare Kostenschätzung gemäß HOAI Leistungsphase 2 bisher nicht erstellt worden. Die Planungen wurden durch die Verwaltung gestoppt.

Das behauptet die Verwaltung:

Es ergibt sich, dass aufgrund des festgestellten Sanierungsbedarfes, insbesondere hinsichtlich Brandschutz und Anlagentechnik, das Heiligen-Geist-Hospital (HGH) als Alten- und Pflegeheim mittelfristig nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann. (VO/2022/11544)

Das ist hierzu unsere Position:

Diese Aussage ist irreführend, weil sie suggeriert, dass die Kosten sämtlich und ursächlich durch den Betrieb als Alten- und Pflegeheim entstehen.

Peter Reinhardt (SPD) am 2.12.22 in den LN: „Unabhängig von der Nutzung muss für die notwendige Grundsanierung ohnehin viel Geld investiert werden.“

Das behauptet die Verwaltung:

Die zum heutigen Zeitpunkt prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von ca. 30 Mio. € würden sich direkt auf die Miete und die Heimentgelte auswirken. Eine Steigerung in der zu erwartenden Größenordnung ist unter sozialen Aspekten nicht vertretbar und im Vergleich zu den weiteren Standorten, vor allem mit Blick auf den maximal erreichbaren Mindeststandard (s.o.), unverhältnismäßig (VO/2022/11544)

Die Aufgabe des Standortes bis Ende 2023 ist daher unausweichlich und der Standort HGH sollte einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden. (VO/2022/11544)

Das ist hierzu unsere Position:

Diese Behauptung ist sachlich falsch und irreführend. Zeitliche Streckung, Abschreibung und Fundraising sind nicht berücksichtigt.

Eine konkrete anderweitige Nutzung, die mit der Satzung der HGH-Stiftung in Einklang stehen muss, ist nicht benannt worden.

Der Nachweis einer wirtschaftlicheren Nachnutzung ist nicht erbracht.

Die finanziellen Folgewirkungen auf den Bereich SIE insgesamt durch Streichung der Pflegeplätze, Aufgabe des Standortes sowie der Umquartierung der Bewohner sind nicht betrachtet worden.

Die Sanierungskosten müssen i. Wes. ohnehin erbracht werden, unabhängig von der Nutzung.

Das Wohl der Bewohner wird nicht bedacht.

Das behauptet die Verwaltung:

Der Quartiersbezug für die Bewohner:innen soll erhalten bleiben (VO/2022/11544)

Das ist hierzu unsere Position:

Die Verwaltung will das HGH schließen, ohne einen Ersatz im Quartier (=Altstadt) zu haben. Sie will die Bewohner stattdessen auf andere städtische Heime verteilen, die sämtlich in Vorstadt-Stadtteilen liegen und z.T. ab Ende 2024 abgerissen werden sollen.

Das behauptet die Verwaltung:

Eine konzeptionelle Studie zu den Möglichkeiten einer Grundinstandsetzung ergab, dass auch nach einer vollumfänglichen Erneuerung der technischen Anlagen sowie der weitest möglichen Anpassungen der Raumstrukturen das historische Bestandsgebäude „Heiligen-Geist-Hospital“

– nur den Mindestanforderungen / Mindeststandards an Alten- und Pflegeheime nach Heimmindestbauverordnung genügen wird,

– hinsichtlich der erzielbaren Sicherheit nur eingeschränkt Brandbekämpfungs- und Evakuierungsmaßnahmen zulässt und

Umsetzungen der Anforderungen an eine Barrierefreiheit nicht oder nur eingeschränkt und dabei mit erheblichem, finanziellen Aufwand möglich sein werden. (VO/2022/11544)

Die Zimmertüren sind nicht breit genug für Pflegebetten (NDR SH-Magazin 14.11.22)

 

Das ist hierzu unsere Position:

Fast alle Bewohner fühlen sich mit dem jetzigen Standard wohl. Die Begehrtheit der Einrichtung wird durch fast ständige Vollbelegung in der Vergangenheit bewiesen. Das sollte der Maßstab sein.

Die Brandschutz- und Brandbekämpfungsmaßnahmen lassen sich bei Sanierung also immerhin vorschriftenkonform abbilden. Also kein k.o.-Kriterium gegen einen Weiterbetrieb.

Die Barrierefreiheit wurde bereits in den siebziger Jahren fast vollständig hergestellt.

Die Zimmertüren sind breit genug u.a. für Rollstühle und somit barrierefrei. Womit wird die  zusätzliche Anforderung belegt, dass die Türenbreiten auf Pflegebetten ausgelegt sein müssen?

 
 

Unsere Forderungen:

  1. den nachhaltigen Erhalt des HGHs als vollstationäre SeniorenInnenwohneinrichtung
  2. die sofortige Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen nach dem 2021 genehmigten Brandschutzkonzept von 2019/2020 mit unverzüglicher Baubeginnanzeige
  3. die sofortige Aufhebung des Belegungsstopps und keine Verringerung der Belegung unter 60 BewohnerInnen
  4. die sofortige Wiederaufnahme der Planungen durch das bereits beauftragte Architekturbüro und dessen Fachplaner
  5. die schrittweise Sanierung im laufenden Betrieb